Veröffentlicht am 23.12.2020 in Kommunalpolitik
Auf Initiative der SPD Wustermark will die Gemeinde Wustermark nun dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg beitreten.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) werden Bund, Land und Kommunen gesetzlich verpflichtet (alle) ihre Verwaltungsleistungen mit Ablauf des 31.12.2022 auch digital anzubieten. Insgesamt handelt es sich um bis zu 600 Verwaltungsdienstleistungen, die in digitaler Form angeboten werden müssen. Ein Teil davon wird durch Bund und Länder zentral umgesetzt. Diese zentral umgesetzten Dienst- leistungen werden dann bspw. über standardisierte Schnittstellen an die zuständigen Behörden übertragen, die diese in ihre Fachverfahren übernehmen.
„Aus unserer Sicht kann eine verhältnismäßig kleine Kommune wie Wustermark eine Digitalisierungsstrategie sowie die Anforderungen aus dem Online-Zugangsgesetz kaum allein umsetzen. Wir müssen die Chancen nutzen, die der Zweckverband bietet – digitale Lösungen für Bürger rechtzeitig und gemeinsam mit anderen Kommunen in Brandenburg kostengünstig zu entwickeln. Vorteilhaft ist dabei auch, dass wir auf IT-Spezialisten aus dem Zweckverband zurückgreifen können“, erläutert Steven Werner.
Unser Antrag wurde bereits im August einstimmig angenommen:
https://ratsinfo.wustermark.de/getfile.php?id=28393&type=do&
Die Gemeinde hat den Beitrittsbeschluss, der ebenfalls einstimmig angenommen wurde, nun am 15.12.2020 vorgelegt:
https://ratsinfo.wustermark.de/getfile.php?id=29164&type=do&